Alle Unternehmen in Deutschland müssen zum 01.01.2004 ihre Ausgangsrechnungen / Gutschriften an neue umsatzsteuerliche
Erfordernisse des EU - Rechts anpassen und dürfen - um den Vorsteuerabzug in Anspruch nehmen zu können - nur noch daran
angepasste Rechnungen akzeptieren.
Danach hat der zu leistende Unternehmer in seiner Rechnung neben den Angaben nach dem geänderten § 14 Absatz 4 UStG auch
die ihm vom Finanzamt erteilte Steuer - nummer (nicht zu verwechseln mit der Umsatzsteuer - Identifikationsnummer, die vom Bundesamt für Finanzen erteilt wird)
anzugeben. Bei Gutschriften ist die Steuernummer des Leistenden (Empfänger der Gutschrift) anzugeben, in Organschaftsfällen die Steuernummer der Organschaft. Hierzu muss der leistende Unternehmer
(Kunde) dem Gutschriftaussteller (Skyserver) seine Steuernummer mitteilen.
Für unsere Zusammenarbeit bedeutet dies, dass wir Gutschriften an Sie ab dem 01.01.2004 Ihre Steuernummer angeben müssen. Um dies korekt durchführen zu können, bitten wir Sie,
uns Ihre Steuernummer bei der Anmeldung mitzuteilen.
Sie können dies auch in schriftlicher Form an uns schicken. Hier ist noch einmal unsere Anschrift: Cafe Hess, Wilhelmstr.1, 99894 Friedrichroda
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